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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sehr geehrte Geschäftspartnerin!
Sehr geehrter Geschäftspartner!
Wir danken für Ihr Interesse mit uns in Geschäftsverbindung zu treten und freuen uns, Sie in Zukunft zu unserem Kundenkreis zählen zu dürfen. Als Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit dienen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die wir Ihnen tieferstehend anführen möchten:
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen auch für Sonderentwicklungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen.
Durch die Auftragserteilung werden diese AGB Vertragsbestandteil und vom Auftraggeber anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Derartige zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Bei Widersprüchen zwischen den jeweiligen AGB sind jedenfalls die AGB von Backhausen GmbH anzuwenden.
1.3. Auftraggeber im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zumeist Unternehmer. Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des österreichischen KSchG ist, haben die zwingenden Vorschriften des KSchG Vorrang vor diesen AGB.
2. ANGEBOTE, AUFTRAGSANNAHME, AUFTRAGSSTORNIERUNG
2.1. Alle Bestellungen, Angebote, Aufträge, Auftragsänderungen, Stornierungen und sonstige Vereinbarungen sind für Backhausen GmbH erst dann verbindlich, wenn sie von Backhausen GmbH schriftlich bestätigt wurden. Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis.
2.2. Sämtliche Angebote, die durch Backhausen GmbH gelegt werden, sind unverbindlich.
Abbildungen, Zeichnungen und Angaben, insbesondere Gewichts- und Maßangaben, gelten nur als Annäherungswerte. Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen nimmt der Kunde in Kauf.
2.3. Backhausen GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot nach Eingang bei Backhausen GmbH durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung anzunehmen, dies innerhalb von längstens 10 Tagen, widrigenfalls das Vertragsanbot als abgelehnt gilt.
2.4. Backhausen GmbH ist berechtigt, die Annahme der Bestellung aus wichtigen Gründen - wie etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen.
2.5. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Backhausen GmbH selbst von seinen Lieferanten das zur Erfüllung des Auftrags und Herstellung der bestellten Produkte notwendige Material rechtzeitig und vollständig erhält. Ebenso gilt dieser Vorbehalt, wenn Backhausen GmbH aus nicht von ihr verschuldeten Umständen nicht in der Lage ist, über die zur Erfüllung des Vertrages notwendige „manpower“ zu verfügen, etwa durch nicht vorhersehbare umfangreiche Krankheitsfälle der hierfür notwendigen Mitarbeiter.
In solchen Fällen ist Backhausen GmbH aber verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über diese Umstände zu informieren, um mit ihm eine einvernehmliche Lösung, etwa durch eine mögliche Teilerfüllung, vereinbaren zu können.
Eine allfällig bereits getätigte Leistung des Auftraggebers ist diesem in jedem Fall je nach Umfang der nicht zu erbringenden Leistung von Backhausen GmbH unverzüglich zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers stehen diesem aber gegen Backhausen GmbH nicht zu. Backhausen GmbH wird jedoch allfällige Ansprüche gegen seinen Vertragspartner (Lieferanten) an den Auftraggeber abtreten, damit dieser in die Lage versetzt wird, selbst allfällige Ansprüche gegen diesen geltend machen zu können.
2.6. Tritt der Käufer ohne maßgeblichen Grund von einem erteilten Auftrag ganz oder teilweise zurück, kann der Verkäufer unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des entsprechenden Kaufpreises zuzüglich Transportkosten für die durch die Bearbeitung des Auftrages, Schnittverlust etc. entstandenen Kosten fordern. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Rückgabe von Stoffen ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die Ware angeschnitten oder bearbeitet ist.
3. PREISE
3.1. Die Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer und ab der jeweils festgelegten Auftragsnettowertgrenze erfolgt die Lieferung, falls nicht anders vereinbart:
Innerhalb Österreichs: frei Haus
Die Wahl der Versandart sowie die Wahl des Versandweges ist Backhausen GmbH überlassen.
Bei einem Auftragswert unter € 150,00 netto wird eine Fracht- und Bearbeitungspauschale berechnet.
Innerhalb der EU: ab Werk
International: frei österreichische Grenze, unverzollt, unversteuert, verpackt, unversichert
3.2. Expressvereinbarungen erfolgen gegen Berechnung. Die Versicherung der Ware kann auf Wunsch des Auftraggebers bei Kostenübernahme erfolgen.
3.3. Erfolgt der Versand auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers mit besonderer Dringlichkeit, so gehen alle damit verbundenen Mehrkosten zu seinen Lasten. Die in Bestellungen, Angeboten und Auftragsbestätigungen angeführten Preise sind bindend.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1. Alle Rechnungen sind 30 Tage netto nach Ausstellungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto zahlbar/fällig. Bei Musterlieferungen und Kollektionslieferungen ist kein Skontoabzug möglich. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Backhausen über den Betrag verfügen kann (Zahlungseingang).
Bei Sonderentwicklungen ist bei Vorliegen einer verbindlichen Auftragserteilung seitens des Vertragspartners eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % der voraussichtlichen Gesamtkosten für diesen Sonderauftrag fällig.
4.2. Ist der Auftraggeber mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so ist Backhausen GmbH berechtigt:
- die Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben;
- den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust);
- Sicherstellung auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach ihrer Wahl zu beanspruchen ab Fälligkeit Verzugszinsen (gemäß den Bestimmungen des § 456 UGB in der Höhe von derzeit 9,2 % über dem Basiszinssatz, im Verhältnis zu einem Verbraucher 5 % zu verrechnen;
- bei Nichteinhaltung einer angemessener Nachfrist von laufenden Verträgen bzw. Folgeverträgen zurückzutreten, wobei es seitens Backhausen GmbH der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügt, wenn dadurch eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wird;
- von Backhausen GmbH an den Vertragspartner aus anderen Verträgen zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten.
4.3. Die Geltendmachung weiterer Forderungen, etwa aus dem Titel Schadenersatzanspruch bleibt vorbehalten.
4.4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere sämtliche Mahnspesen, tarifmäßige Kosten von Inkassobüros und anwaltlicher Intervention gemäß den Honorarrichtlinien oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen. Für jede von Backhausen GmbH selbst erstellte Mahnung gelten Mahnkosten in der Höhe von € 20,00 pro Mahnung als vereinbart.
4.5. Bei Verzug des Vertragspartners werden eingehende Zahlungen zuerst auf die durch die Einbringlichmachung verursachten Kosten außergerichtlicher, auch Inkasso- und anwaltlicher Mahntätigkeit und gerichtlicher Natur, auf die bisher aufgelaufenen Zinsen, erst dann auf das Kapital in Anrechnung gebracht. Bestehen seitens des Vertragspartners gegen Backhausen GmbH mehrere Verpflichtungen, erfolgt die Anrechnung der eingehenden Zahlungen in der oben genannten Weise auf jene Rückstände, die am längsten unberichtigt aushaften. Eine vom Vertragspartner gegen Backhausen vorgenommene Widmungsbestimmung bleibt für Backhausen GmbH unverbindlich.
5. LIEFERUNG
5.1. Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.2. Zugesagte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden und sie setzen jedenfalls eine ordnungsgemäße Bestellung und Klärung aller technischen und kaufmännischen Belange voraus. Schadenersatzansprüche aus einer allfälligen von Backhausen GmbH vertretbaren oder nicht vertretbaren Nichteinhaltung von Lieferfristen stehen dem Vertragspartner nicht zu.
Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt nach (schriftlicher) Setzung einer Nachfrist von 6 Wochen unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts, nach ergebnislosem Verstreichen dieser Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Backhausen GmbH ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu berechnen, wobei Backhausen die Zumutbarkeit für den Vertragspartner möglichst berücksichtigt wird.
5.3. Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger von Backhausen GmbH bzw. ihren Zulieferanten nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Mangel an Materialien, Ausfälle von Arbeitskräften, Feuerschäden, Arbeiter- oder Rohstoffmangel, Streiks oder Aussperrungen, amtswegige Verfügungen und alle Umstände, welche die Erzeugung oder den Versand verhindern und dergleichen mehr, ist Backhausen GmbH berechtigt, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
In solchen Fällen steht dem Vertragspartner kein Pönal- oder Schadensersatzanspruch zu.
5.4. Ein Rücktritt des Vertragspartners vom Vertrag aus diesen obigen Gründen ist ausgeschlossen. In solchen Fällen kann er jedoch 6 Wochen nach Überschreitung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist Backhausen GmbH schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die 3 Wochen nicht unterschreiten darf, zu liefern oder das bestellte Werk zu erbringen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes oder die Erstellung des bestellten Werkes nach Ablauf der Frist abzulehnen berechtigt ist, unter gleichzeitiger schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
5.5. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, so werden beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages, für jeden Monat berechnet. Backhausen GmbH ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist von zumindest 3 Wochen anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen oder den Vertragspartner unter neuerlicher Setzung (und Gewährung) einer letzten Nachfrist von 14 Tagen zu beliefern.
5.6. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Backhausen GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, gehen Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt an den Vertragspartner über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5.7. Bestellte Sonderentwicklungen sind vom Vertragspartner jedenfalls zu übernehmen.
6. ERFÜLLUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
6.1. Grundsätzlich ist die Lieferverpflichtung von Backhausen GmbH erfüllt und tritt der Gefahrenübergang an den vom Auftraggeber (Käufer) bestellten Waren bei Abgang derselben aus dem Werk von Backhausen GmbH bzw. dem Lager ein.
Dies gilt nicht:
- Bei Lieferung der Ware durch Backhausen GmbH selbst, die bestellte Ware am Bestimmungsort einlangt und zum Abladen durch den Vertragspartner diesem bereitgestellt ist.
- Wenn die bestellte Ware nach Fertigstellung oder Verständigung des Vertragspartners von diesem nicht übernommen wird oder aus seinem Verschulden nicht geliefert werden kann.
- Bei Verfrachtung durch die Bahn, Post, Spedition, Paketdienst oder durch von uns beauftragte Frachtführer die Liefergegenstände der Aufgabestation oder dem Frachtführer übergeben sind.
- Bei vereinbarter Abholung durch den Vertragspartner die Versandbereitschaft durch Backhausen GmbH angezeigt wurde.
6.2. Als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen gilt unabhängig von jeder individuellen Vereinbarung über den Liefer- und/oder Zahlungsort und/oder die Übernahme allfälliger Transportkosten durch uns der Produktionsstandort in Hoheneich als vereinbart.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag (einschließlich Zinsen, Spesen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum von Backhausen GmbH.
7.2. Der Vertragspartner hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere Zahlungsverzug, ist Backhausen GmbH zur Rücknahme berechtigt und der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an Lieferungen gilt nicht als von Backhausen GmbH ausgeübter Rücktritt vom Vertrag. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt ebenfalls nicht. Ebenso stellt die Pfändung der Vorbehaltsware im Zuge einer von Backhausen GmbH betriebenen Fahrnisexekution keinen Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt dar. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei Backhausen GmbH.
7.3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Backhausen GmbH eine Veräußerung oder anderweitige, die Sicherung beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässig. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereinigung ist dem Vertragspartner nicht gestattet.
7.4. Bei einer Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner seine Forderung aus der Weiterveräußerung gegen den Dritten an Backhausen GmbH ab und nimmt diese die Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechtes durch Backhausen GmbH ist der Vertragspartner zur Einziehungsforderung solange berechtigt, als er seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere auch kein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder ein solches mangels Vermögens nicht eröffnet wurde. Er hat auf Verlangen durch Backhausen GmbH dieser die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu überlassen und seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
7.5. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Vertragspartner für Backhausen GmbH vor, ohne dass für letztere daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht Backhausen GmbH gehörenden Waren, steht dieser der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Vertragspartner das Alleineigentum an der neuen Sache, so hat der Vertragspartner Backhausen GmbH Miteigentum im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware (ursprünglicher Zustand und Umfang) zum Wert der „neuen“ Sache einzuräumen. Ferner hat der Vertragspartner diese unentgeltlich für Backhausen GmbH zu verwahren und ihr im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu bezahlen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich ob ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiter veräußert wird.
7.6. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändungen in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen, hat der Vertragspartner Backhausen GmbH unverzüglich schriftlich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen Mitteilung zu machen und dem Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt zugunsten Backhausen GmbH hinzuweisen.
8. AUFRECHNUNG / ZURÜCKBEHALTUNG / ABTRETUNG
8.1. Dem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen Backhausen GmbH zustehende Forderung gegen Forderungen von Backhausen GmbH an ihn aufzurechnen, es sei denn sie ist unbestritten oder bereits rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
Ebenso ist für den Vertragspartner die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen oder sonstigen Forderungen von Backhausen GmbH ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben zwingende Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte von Verbrauchern, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ebenso ist es ihm untersagt, ihm allenfalls gegen Backhausen GmbH zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen abzutreten (Aufrechnungs- und Abtretungsverbot).
8.2. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsrückstand, kann Backhausen GmbH, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
8.3. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen vom Vertragspartner ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Backhausen GmbH nicht auf Dritte übertragen werden.
8.4. Backhausen GmbH oder mit ihr verbundene Unternehmen können hingegen Forderungen im Wege der Aufrechnung geltend machen.
9. MUSTERMATERIAL, SONDERENTWICKLUNGEN
9.1. Muster werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Von Backhausen GmbH dem Vertragspartner leihweise und kostenlos zur Verfügung gestellte Kollektionen und Muster verbleiben im Eigentum von Backhausen GmbH. Mustermaterial ist mit Rücksicht auf produktionstechnische oder materialbedingte Abweichungen bei der Herstellung unverbindlich.
In einem solchen Fall stehen dem Vertragspartner aber die Rechte gemäß Punkt 10.5 dieser AGB zu.
9.2. Anfragen und Bestellungen von Sonderentwicklungen außerhalb/zusätzlich zu bestehenden Kollektionen sind Backhausen GmbH jedenfalls schriftlich vorzulegen. Nach Erhalt dementsprechender Anfragen wird Backhausen GmbH binnen 10 Tagen ein darauf Bezug habendes Anbot dem Vertragspartner vorlegen (siehe auch Punkt 2.3). Zum rechtsgültigen Vertragsabschluss (Erstellung der Sonderentwicklung/Sondermuster) sind beiderseits verbindliche Angaben vorausgesetzt. Erst dann ist Backhausen GmbH zum Beginn der Entwicklungsarbeit verpflichtet.
9.3. Nach Abschluss der Entwicklungsarbeit, spätestens bei Lieferung des Musters sind die dafür aufgelaufenen Kosten, die Backhausen GmbH in Rechnung stellt, zur Zahlung fällig (siehe auch Punkt 4). Lehnt der Vertragspartner das entwickelte Muster ab, so sind die gesamten Entwicklungskosten dennoch fällig. Diese werden jedoch bei Warenbestellung/Durchführung des Auftrags von der Schlussrechnung abgezogen.
9.4. Wenn vom Vertragspartner von diesem nach Auftragsbestätigung durch Backhausen GmbH Änderungen (in Muster, Material, Gewicht, Farbe, Bindung u.a.) gewünscht werden, so bedarf es zur Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung durch Backhausen GmbH. Die zusätzlich durch eine vereinbarte Änderung auflaufenden Kosten werden zusätzlich berechnet. Anderenfalls sind jedenfalls die bis dahin aufgelaufenen Entwicklungskosten fällig (siehe Punkt 9.3)
10. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
10.1. Backhausen GmbH leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 922ff ABGB Gewähr, soweit im Rahmen dieser AGB oder des geschlossenen Vertrages keine Modifizierungen vereinbart werden.
10.2. Mängelrügen sind vom Vertragspartner unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch binnen 14 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.
10.3. Für Mängel, welche bei der Untersuchung anlässlich der Lieferung nicht erkannt werden konnten, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Lieferung und wird durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen, sie gilt auch für Teillieferungen.
10.4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag und nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere aus dem Konsumentenschutzgesetz entgegen stehen, so steht Backhausen GmbH das Recht zu, die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nachzubessern oder Ersatzware zu liefern. Es ist jedoch Backhausen GmbH stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht auf Grund des Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Vertragspartner zumutbar sind. Rückgriffsansprüche bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Schlägt die Mängelbeseitigung durch Backhausen GmbH fehl oder ist Backhausen zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, so ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Der Vertragspartner hat Backhausen GmbH schriftlich mitzuteilen, ob er den Rücktritt vom Vertrag oder eine Kaufpreisminderung wählt. Darüber hinausgehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger bloßer Vermögensschäden sind ausgeschlossen.
10.5. Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa falsche Maße, falsche Farbe oder falsche Ware (Aliudlieferung) müssen binnen 8 Tagen nach Erhalt und noch vor einer Be- oder Verarbeitung geltend gemacht werden, auch wenn die Ware nicht direkt an den Vertragspartner geliefert wird. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und kann von Backhausen GmbH nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden.
10.6. Es ist Aufgabe des Vertragspartners, die Brauchbarkeit von Produkten der Backhausen GmbH auf Ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke zu prüfen. Eine Beratung durch die Backhausen GmbH, gleichgültig in Wort- oder Schrift, ist unverbindlich und befreit den Vertragspartner nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung und für den beabsichtigten Zweck. Schadenersatzansprüche aus diesem Titel sind ausgeschlossen. Bei Nachlieferungen kann Backhausen GmbH für die Farbtongleichheit mit der Erstlieferung aus produktionstechnischen Gründen keine Gewähr übernehmen.
10.7. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung per eingeschriebener Briefsendung an die Backhausen GmbH, 3945 Hoheneich 136.
10.8. Der Vertragspartner hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen, die Rechtsvermutung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Vertragspartner selbst oder eine von ihm ermächtigte Person Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Sache vornimmt.
10.9. Keine Gewähr wird von uns für Schäden übernommen, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung beruhen, z.B. Samte, die im Flor aus Wolle oder Baumwolle bestehen und bei der Reinigung mit Wasser behandelt werden, oder mangelhafte oder fehlende Unterpolsterung, etc. In den Backhausen GmbH Preislisten sind für jeden Artikel spezielle Waschanleitungen vorhanden, besonders bei schwer entflammbar ausgerüsteter Ware darf nur mit reinem Perchlorethylen OHNE Wasserzusatz und Reinigungsverstärker chemisch gereinigt werden. Bei flammhemmend ausgerüsteten Stoffen, die auf Knöpfen verarbeitet werden, müssen die Knopfkappen aus nicht rostendem Material sein oder mit einem Rostumwandler – RWM COROBLOCK (erhältlich im Farbenfachhandel) – überzogen werden. Bei Verarbeitung nur INOX-Klammern, Art: C05/BGA von Firma Bühnen verwenden. Um die besten Gebrauchseigenschaften für alle unsere Qualitäten zu erreichen, ist ausschließlich eine Verarbeitung auf Weißpolsterung (Interliner) notwendig.
10.10. Eine Haftung von Backhausen GmbH für Mangelfolgeschäden aus dem Titel des Schadenersatzes ist ausgeschlossen. Für diejenigen Waren, die Backhausen GmbH vom Zulieferanten bezogen hat, leistet Backhausen GmbH lediglich Gewähr im Rahmen der Backhausen GmbH gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Backhausen GmbH leistet bei den von ihr gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für darüber hinausgehende, wie insbesondere in öffentlichen Äußerungen, wie z. B. Werbung und in den der Produkten beigefügten Angaben, enthaltenen Eigenschaften leistet Backhausen GmbH nur dann Gewähr, wenn diese Eigenschaften durch Backhausen GmbH im Zuge der Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind. Eine allfällige Gewährleistungspflicht bezieht sich ausnahmslos auf die mangelhafte Ware, nicht jedoch auf die für die Mängelbehebung benötigte Arbeitszeit und die Fahrtkosten.
10.11. Für, dem Vertragspartner im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügten, Schäden haftet Backhausen GmbH im Höchstmaß des bestellten Auftragswertes nur bei eigenem groben Verschulden oder groben Verschulden der für Backhausen tätigen Erfüllungshilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche Backhausen GmbH bereits bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
10.12. Sollte der Vertragspartner selbst aufgrund des Produkthaftungsgesetzes zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er der Backhausen GmbH gegenüber ausdrücklich auf einen Regress.
10.13. Bringt der Vertragspartner die von Backhausen GmbH gelieferte Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen, sofern dies nach dem zwischen ihm und dem Abnehmer anzuwendenden oder vereinbarten Recht möglich ist. Bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Vertragspartner verpflichtet, Backhausen GmbH hinsichtlich Ansprüchen Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos zu halten.
11. RÜCKTRITT
11.1. Wird über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenz- oder Vorverfahren eröffnet oder mangels Vermögen abgewiesen, so ist Backhausen GmbH berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
11.2. Bei Bestellung von Sonderentwicklungen ist ein einseitiger Rücktritt des Vertragspartners nur dann möglich, wenn alle bis dahin aufgelaufenen Kosten bezahlt werden (siehe Punkt 9.3 und 9.4).
12. ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND/ANZUWENDENDES RECHT
12.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Hoheneich.
12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedweden Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien ist der Geschäftssitz der Backhausen GmbH, also das jeweils sachlich zuständige Gericht für Hoheneich. Backhausen GmbH ist aber berechtigt, Klagen auch bei anderen Gerichten, sofern ein anderer Gerichtsstand gegeben ist, anhängig zu machen.
12.3. Im Rahmen der vertraglichen Beziehungen, deren Abwicklung, Beendigung oder daraus resultierende Streitigkeiten wird die Anwendung österreichischen Rechtes vereinbart, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausländisches Rechtes verweisen. Sieht das österreichische Recht die Anwendung spezieller, auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen – wie z. B. das UN-Kaufrecht – vor, so sind diese nicht anzuwenden.
Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages.
12.4. Im Fall zwingender anders lautender gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, gehen diese vor.
13. DATENSCHUTZINFORMATION
13.1. Im Falle eines Vertragsabschlusses erhebt und verarbeitet Backhausen GmbH die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten im eigenen System und nutzt diese für die Dauer der Vertragsabwicklung, das heißt für die Auftragsabwicklung sowie Abrechnung. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, aufgrund derer eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, z.B. Name, Wohnanschrift, Emailadresse, Geburtsdatum, Beruf, Kontoverbindung, etc. Für Zwecke der Werbung, der Marktforschung sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung eines Angebots verpflichtet sich Backhausen GmbH, ausschließlich anonymisierte Nutzungsprofile zu erstellen und zu verwenden. Hiergegen steht dem Vertragspartner ein Widerspruchsrecht zu, das gegenüber Backhausen GmbH jederzeit durch Sendung einer E-Mailnachricht an info@backhausen.com ausgeübt werden kann. Auf Wunsch hat Backhausen GmbH dem Vertragspartner auch unentgeltlich Auskunft über die bei Backhausen GmbH gespeicherten, personenbezogenen Daten zu erteilen.
13.2. Der Vertragspartner ist jederzeit berechtigt, die Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei Backhausen GmbH gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
13.3. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen, wie z.B. Entwürfe, Kalkulationen, Zeichnungen etc. (insbesondere auch für Sonderentwicklungen) behält sich Backhausen GmbH alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen, bei sonstiger Backhausen GmbH zustehender Forderung eines angemessenen Pönales und allfälligen Schadensersatzansprüchen, Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn Backhausen GmbH erteilt dem Vertragspartner die ausdrückliche schriftliche Zustimmung hierzu. Bei Nichtannahme des Anbots des Vertragspartners durch Backhausen GmbH sind derartige Unterlagen unverzüglich an Backhausen GmbH zurückzustellen.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abweichung von diesem Formerfordernis.
14.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die ungültige Bedingung wird durch eine ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: April 2019, Änderungen vorbehalten